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   OLG Hamm, 23.08.2002 - 14 U 5/01   

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https://dejure.org/2002,19574
OLG Hamm, 23.08.2002 - 14 U 5/01 (https://dejure.org/2002,19574)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.08.2002 - 14 U 5/01 (https://dejure.org/2002,19574)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. August 2002 - 14 U 5/01 (https://dejure.org/2002,19574)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abgabe der zum Zustandekommen eines Darlehensvertrages erforderlichen Willenserklärung der getrennt lebenden Ehefrau sowie der zugehörigen Sicherungszweckerklärung; Anforderungen an die nachwirkenden ehelichen Beistandspflichten aus dem Grundsatz der ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82

    Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2002 - 14 U 5/01
    (BGHZ 87, 265 (271)).
  • BGH, 31.01.1991 - IX ZR 38/90

    Gesamtschuldnerische Haftung der Ehegatten bei Umschuldung eines Darlehens

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2002 - 14 U 5/01
    Diesem Anspruch, der nicht ipso facto dadurch entfällt, dass der den Ausgleich begehrende Ehegatte das Haus allein nutzt (BGH NJW-RR 1991, 578 (578)), könnte die Beklagte, die ihrerseits aufgrund der Trennung und der nunmehr veränderten Nutzung des Hauses einen Anspruch auf Neuregelung der Benutzung nach § 745 Abs. 2 BGB hat, dann erst entgegenhalten, dass ein Anspruch auf Beteiligung an den Kosten wegen gegenzurechnender Ansprüche auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung nicht mehr besteht.
  • OLG Brandenburg, 10.03.2023 - 13 UF 117/22

    Schadensersatz wegen Darlehenszinsen; Verpflichtung zur Mitwirkung an einer

    Aufgrund der zwischen den Grundstückseigentümern bestehenden Bruchteilsgemeinschaft kann ein Teilhaber vom anderen in Bezug auf das gemeinsam finanzierte Grundstück eine dem Interesse aller Teilhaber dienende und billigem Ermessen entsprechende Verwaltung verlangen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 23.8.2002 - 14 U 5/01, BeckRS 2006, 6920).
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